FAQ - Häufige Fragen

Wann benötige ich einen Brandermittler? 

Ein Brand stellt für Betroffene oft einen tiefen Einschnitt dar. Neben dem materiellen Schaden bleiben Unsicherheit, offene Fragen und häufig auch Zweifel an bestehenden Gutachten zurück. In dieser Situation ist eine unabhängige, fachgerechte Analyse von Brandereignissen und die Erstellung von gerichtsfesten Gutachten entscheidend.

Ein Brandermittler wird oftmals benötigt: 

  • nach einem Gebäudebrand
  • bei einem Fahrzeugbrand
  • bei unklarer Brandursache
  • bei Streitfällen mit Versicherungen

Typische Fragen nach einem Brand sind:

  • Was war die Ursache des Brandes?
  • Wer trägt die Verantwortung für den entstandenen Schaden?
  • Wer ersetzt das verlorene Hab und Gut?
  • Wie geht es weiter? 
  • Ist das vorliegende Brandgutachten schlüssig und gerichtsfest?

Genau hier setzt meine Arbeit als Sachverständiger für Brandursachenermittlung und Experte für Brandgutachten an 

Wie läuft eine Brandursachenermittlung ab? 

Nach meiner Beauftragung beginne ich unverzüglich mit der systematischen Sicherung und Dokumentation aller potentiellen Beweise vor Ort.

Abhängig vom Schadensumfang erfolgt die Untersuchung und Fotodokumentation direkt am Brandort mittels modernster, professioneller Kameratechnik (360° Aufnahmen) sowie – bei Bedarf – durch den Einsatz von Drohnen für detaillierte Luftbildaufnahmen. 

Die Sicherung physischer Beweise erfolgt nach forensischen Standards. Spuren werden fachgerecht dokumentiert, gesichert und mit geeigneten Behältnissen verwahrt, um eine lückenlose Beweiskette sicherzustellen. 

Ergeben sich Hinweise, die weiterführende Untersuchungen von Asservaten erfordern, stehen sowohl interne Untersuchungsmöglichkeiten als auch spezialisierte externe Labore zur Verfügung. 

Zusammenfassend ist der Ablauf einer Brandursachenermittlung wie folgt: 

  1. Kontaktaufnahme durch den Kunden 
  2. Definition des Auftragsziels und Abschätzung des Aufwandes
  3. Terminvereinbarung und Besichtigung des Brandort 
  4. Fotodokumentation und Spurensicherung 
  5. Analyse von Brandmustern und Schäden am Brandort
  6. Auswertung von gesicherten Beweisstücken mittels Laboranalysen zur Identifiaktion von:
    • Nachweis von Lichtbögen (Kurzschlüssen) an elektrischen Leitungen und Bauteilen
    • Analyse auf Rückstände von Brandbeschleuniger
  7. Neutrales Überprüfen und Ausschließen von möglichen Hypothesen zur Brandursache 
  8. Definition der wahrscheinlichsten Hypothese unter Berücksichtigung aller Informationen
  9. Erstellung des Gutachtens oder der Stellungnahme 

 

Wer kann oder muss ein Brandgutachten beauftragen?

Die Beauftragung von Gutachten kann durch Privatpersonen, Versicherungen, Anwaltskanzleien sowie Gerichte – sowohl in Zivilverfahren (ZPO) als auch in Strafverfahren (StPO) erfolgen. 

Das Ziel ist bei allen Auftraggebern dasselbe:
Ein gerichtsfestes, neutrales und wissenschaftlich fundiertes Gutachten, das auf gründlicher Analyse, gesicherten Beweisen und international anerkannten Standards wie NFPA 921 basiert.

So erhalten Sie maximale Klarheit, Objektivität und Rechtssicherheit, egal ob es um Schadensklärung, Versicherung, juristische Auseinandersetzungen oder gerichtliche Verfahren geht.

Dauer einer Brandursachenermittlung und Erstellung eines Gutachtens 

Die Dauer hängt maßgeblich von der Größe des Brandschadens und des betroffenen Objekts ab. Auch Faktoren wie Zugänglichkeit oder Umfang der Beweissicherung lassen sich pauschal nicht vorab festlegen.

Erstgespräche sind für Sie garantiert kostenlos!
Sprechen Sie uns einfach an – wir klären alle Fragen unverbindlich und transparent.

Was kostet ein Brandgutachen  ? 

Die Kosten für ein Gutachten lassen sich leider nicht pauschal bestimmen. Dies hängt maßgeblich vom Umfang des Schadens und der Definition des Auftragsziels ab. Selbstvertändlich erhalten Sie aber kostenlos eine Abschätzung nach einem ausführlichen Erstgespräch.

Für öffentliche Auftraggeber gilt die Abrechnung gem. JVEG

Was ist der Unterschied zwischen einem Gutachter und einem Sachverständigen ? 

Beide Begriffe werden umgangssprachlich gleichgesetzt, wobei die offizielle Version wie folgt unterscheidet:

  • Sachverständiger
    Ein Sachverständiger ist eine Person mit besonderem Fachwissen auf einem bestimmten Gebiet. Sie verfügt über die notwendige Ausbildung, Erfahrung und Qualifikation, um fachlich fundierte Bewertungen oder Analysen vorzunehmen.
  • Gutachter
    Ein Gutachter erstellt konkrete Gutachten, z. B. für Gerichte, Versicherungen oder Privatpersonen. Jeder Gutachter ist in der Regel auch Sachverständiger, denn ein Gutachten erfordert objektives Fachwissen und eine wissenschaftlich fundierte Vorgehensweise.

Kurz gesagt:
Jeder Gutachter ist ein Sachverständiger, aber nicht jeder Sachverständige wird automatisch als Gutachter tätig.

In welchen Regionen ist SFI Brandermittlung tätig? 

SFI Brandermittlung ist bundesweit in Deutschland, sowie in Österreich (Vorarlberg) und der Schweiz (Kantone Zürich, St. Gallen, Luzern) aktiv. 

Baden-Württemberg: Stuttgart, Mannheim, Karlsruhe, Freiburg, Heidelberg, Ulm, Heilbronn, Pforzheim, Reutlingen, Ludwigsburg, Tübingen, Villingen-Schwenningen, Friedrichshafen, Offenburg, Balingen, Esslingen, Wangen im Allgäu, Leutkirch im Allgäu, Ravensburg, Tettnang, Biberach, Bad Waldsee, Laupheim, Ehingen, Bad Schussenried, Bad Saulgau, Markdorf, Stockach, Konstanz, Isny, Langenargen, Aulendorf, Balingen, Sigmaringen

Bayern: München, Nürnberg, Augsburg, Regensburg, Ingolstadt, Fürth, Würzburg, Erlangen, Bamberg, Bayreuth, Rosenheim, Kempten, Passau, Straubing, Landshut, Lindau am Bodensee, Lindenberg im Allgäu, Oberstaufen, Bad Hindelang, Landsberg, Nonnenhorn

Berlin: Berlin

Brandenburg: Potsdam, Cottbus, Brandenburg an der Havel, Frankfurt (Oder), Oranienburg

Hessen: Frankfurt am Main, Wiesbaden, Kassel, Darmstadt, Offenbach, Hanau, Gießen, Marburg, Wetzlar

Niedersachsen: Hannover, Braunschweig, Oldenburg, Osnabrück, Wolfsburg, Göttingen, Hildesheim, Lüneburg, Delmenhorst, Wilhelmshaven

Nordrhein-Westfalen: Köln, Düsseldorf, Dortmund, Essen, Bonn, Münster, Bielefeld, Gelsenkirchen, Aachen, Krefeld, Oberhausen, Mönchengladbach, Solingen, Hagen, Wuppertal

Rheinland-Pfalz: Mainz, Ludwigshafen, Koblenz, Trier, Kaiserslautern, Worms, Neustadt, Landau, Pirmasens

Saarland: Saarbrücken, Neunkirchen, Homburg, Völklingen

Sachsen: Dresden, Leipzig, Chemnitz, Zwickau, Görlitz, Freiberg, Plauen, Bautzen

Sachsen-Anhalt: Magdeburg, Halle, Dessau-Roßlau, Wittenberg, Halberstadt

Schleswig-Holstein: Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster, Norderstedt, Elmshorn, Pinneberg

Thüringen: Erfurt, Jena, Gera, Weimar, Gotha, Eisenach

Österreich – Vorarlberg

Bregenz, Dornbirn, Feldkirch, Lustenau

Schweiz – ausgewählte Kantone

Kanton Zürich: Zürich, Winterthur, Uster, Dübendorf, Wetzikon, Dietikon, Wallisellen
Kanton St. Gallen: St. Gallen, Rapperswil-Jona, Wil, Gossau, Altstätten
Kanton Luzern: Luzern, Emmen, Kriens, Horw

Hinweis: SFI Brandermittlung ist flexibel einsetzbar und unterstützt Sie schnell, kompetent und neutral, egal ob Privatperson, Versicherung, Anwaltskanzlei oder Gericht.

 

 

©Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.